Jobrad kaufen oder leasen?

07.09.2020 | Autor: Natalie Rau (ALMARON GmbH & Co KG)

Knapp 80 Prozent der Deutschen nutzen das Fahrrad – für Ausflüge und Spazierfahrten, Sport und Fitness sowie den täglichen Weg zur Arbeit. Das freut auch den Arbeitgeber. Denn Studien belegen, wer mit dem Rad ins Büro fährt, ist seltener krank. Auch motiviert ein Jobrad ähnlich stark wie ein Dienstwagen. Bleibt für den Chef nur eine Frage: kaufen oder leasen?

Der demografische Wandel ist in fast allen Branchen spürbar und führt zu einem drastischen Fachkräftemangel. Wer den Bewerbern einen Dienstwagen in Aussicht stellt, punktet als Arbeitgeber und hat gute Chancen, die besten Kandidaten zu rekrutieren. Doch nicht nur Dienstwagen sind ein interessantes Incentive. Besonders die jüngere Generation ist sich der Verantwortung für die Umwelt und den Klimaschutz bewusst. Ein hochwertiges E-Bike ist für diese Arbeitnehmer ein Anreiz, sich für einen bestimmten Arbeitgeber zu entscheiden. Neben dem Aspekt des Umweltschutzes sind Argumente wie körperliche Fitness, keine Parkplatzsorgen und kein Zeitverlust im Stau besonders für Firmen in den Innenstädten Gründe, um ihren Mitarbeitern Jobräder anzubieten. Weil ein öffentliches Interesse an umweltfreundlicher Mobilität besteht, fördert der Gesetzgeber Jobräder durch Steuervergünstigungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, über die Sie sich bei der HZT Steuerberatungsgesellschaft informieren können.

Für Sie als Arbeitgeber stellt sich nun die Frage, ob Sie die Jobräder kaufen oder leasen sollten. Mittlerweile gibt es E-Bike Leasing-Firmen, die sich speziell an Arbeitgeber richten. Diese leasen die E-Bikes und stellen sie dann den Arbeitnehmern per Gehaltsumwandlung zur Verfügung. Als Leasingzeitraum sind 36 Monate vorgeschrieben und in der Zeit kann der Angestellte das Jobrad wie sein eigenes Fahrrad nutzen und somit auch private Fahrten unternehmen.

Ein Dienstfahrrad ist ein Incentive, das dem Arbeitnehmer folgende Vorteile bietet:

  • Nur ein Viertel des Bruttolistenpreises muss als geldwerter Vorteile versteuert werden (beim Dienstwagen ist es ein Prozent).
  • Die Entfernungspauschale von 30 Cent pro Kilometer für den Arbeitsweg kann dennoch in der Steuererklärung genutzt werden.
  • Der Mitarbeiter erhält ein hochwertiges Fahrrad oder sogar ein E-Bike, das auch für private Fahrten zur Verfügung steht.
  • Sie können Ihren Mitarbeitern das Dienstfahrrad nach Ende der Abschreibung oder Leasingzeit günstig zur Verfügung stellen.

Welche Vorteile bietet das Leasen der Diensträder?

Inzwischen haben sich Anbieter wie Businessbike oder Jobrad darauf spezialisiert, Leasingverträge für Firmen anzubieten, die teilweise ganze Dienstfahrrad-Flotten leasen. Meist ist der Versicherungsschutz inkludiert, sodass die monatlichen Kosten kalkulierbar sind. Als Arbeitgeber zahlen Sie monatlich die vereinbarte Leasingrate und können diese als Betriebsausgaben steuermindernd geltend machen.

Der Arbeitnehmer profitiert davon, wenn Sie ihm statt einer Gehaltserhöhung das Jobrad in Form einer Gehaltsumwandlung (in Höhe der Leasingrate) zur Verfügung stellen. Auf diesen Teil fallen weder Einkommenssteuern noch Sozialversicherungsbeiträge an. Da die Versteuerung des geldwerten Vorteils seit 2020 (für die erstmalige Überlassung) nur noch 0,25 Prozent beträgt, ist das Dienstrad für den Mitarbeiter sehr günstig und nur mit niedrigen monatlichen Effektivkosten verbunden.

Leasing bietet ein hohes Maß an Planungssicherheit

Im Vergleich zum Kauf der Diensträder muss wesentlich weniger Geld investiert werden und der Versicherungsschutz ist bereits in den monatlichen Leasingraten enthalten. Teilweise werden sogar Wartungen und Reparaturen von den Verträgen abgedeckt. Sie profitieren von einer optimalen Planbarkeit. Wie die mögliche Übernahme der Jobräder nach Ablauf der Leasingzeit steuerlich am besten abgewickelt wird, sollten Sie mit einem kompetenten Steuerberater besprechen, der sich auf die Optimierung der Steuererklärungen von Firmen und Selbstständigen spezialisiert hat. Das Team der HZT Steuerberatungsgesellschaft steht Ihnen jederzeit zur Verfügung.

Inhaltsverzeichnis
Kontaktdaten
Adresse:
Martin-Luther-King-Str. 1, 63452 Hanau

Telefon:
+49618194597 - 0

E-Mail:
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Sie haben Fragen?
Wir beraten Sie gerne

Öffnungszeiten:
Montag – Donnerstag 07:30 Uhr – 16:30 Uhr
Freitag 07:30 Uhr – 13:00 Uhr
Informationen
  • Adresse:

    Martin-Luther-King-Str. 1, 63452 Hanau

  • Telefon:
  • E-Mail:
    Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Weitere Informationen
Gemeinsam gehen wir Richtung Zukunft. Wir verschaffen Ihnen Überblick und Durchblick über all Ihre Steuerangelegenheiten. Nutzen Sie unsere ganzheitliche Beratung und Betreuung. Gerne erläutern wir Ihnen unseren Service im Detail.