Erfüllt Ihr Kassensystem bereits den BSI-Standard?

09.03.2021 | Autor: Natalie Rau (ALMARON GmbH & Co KG)
Angang 2020 hat das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) neue Regelungen eingeführt, die Kassensysteme künftig besser vor Manipulation schützen sollen. Elektronische Kassen müssen dafür mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ausgestattet sein oder nachgerüstet werden.
Ziel der neuen Regelungen durch das BSI ist die Verhinderung von Manipulationsversuchen an elektronischen Registrierkassen. Mit einer manipulationssicheren technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) soll verhindert werden, dass Einnahmen vor dem Finanzamt verheimlicht werden. Das BSI hat erst kurz vor dem Start der neuen Regelungen erste TSE zertifiziert. Der Gesetzgeber will Umsatzsteuerbetrug, der den Fiskus jedes Jahr mehrere Milliarden Euro kostet, wirkungsvoller bekämpfen. Ausnahmen gelten nur für ältere elektronischen Kassensysteme, bei denen eine Nachrüstung nicht möglich ist. Unternehmen mit einem solchen Kassensystem haben bis zum 31. Dezember 2022 Zeit, auf die neue Technologie umzusteigen. Die HZT Steuerberatungsgesellschaft informiert Sie über alle aktuellen Regelungen.

Welche Ziele sollen mit dem TSE erreicht werden?

Was ist das Ziel einer fiskalkonformen TSE? Jede einmal gemachte Eingabe muss vom System verschlüsselt und absolut unveränderlich erfasst werden. Das Sicherheitsmodul muss um ein Speichermedium ergänzt werden, sodass alle Daten bis zum Ende der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist fälschungssicher gespeichert werden. Über eine einheitlich gestaltete digitale Schnittstelle wird sichergestellt, dass für steuerliche Prüfungszwecke alle Daten problemlos und schnell übertragen werden.

Welche Vorteile sind mit der TSE verbunden?

  • Automatische Speicherung aller relevanter Daten
  • Reibungsloser Datenaustausch mit dem Finanzamt bei einer Steuerprüfung
  • Implementierte Schnittstelle für die Erstellung digitaler Kassenbons

Warum ist eine Zertifizierung des TSE erforderlich?

Die Finanzbehörden sollen in die Lage versetzt werden, Manipulationen künftig einfacher zu erkennen und rechtssicher nachzuweisen. Mit dem standardisierten Zertifizierungsverfahren wird sichergestellt, dass die TSE systematisch überprüft werden können. Die Umsetzung durch die Hersteller kann flexibel erfolgen. Das BSI beabsichtigt eine Forcierung der technischen Entwicklung auf dem Gebiet der manipulationssicheren Kassensysteme und einen Gewinn an Datensicherheit.

Die Hersteller der elektronischen Kassensysteme können entweder selbst eine technische Lösung entwickeln oder eine zertifizierte TSE eines Anbieters für innovative Softwarelösungen kaufen und ins eigene System integrieren. Als Schnittstellen können Techniken wie SD-Karten, USB oder Ethernet genutzt werden. Wir unterstützen Sie bei allen Fragen zu den steuerlichen Auswirkungen der neuen Regelungen für elektronische Kassensysteme und die Bonpflicht. Als Experten für Unternehmenssteuern helfen wir zahlreichen Firmen dabei, die Pflichten gegenüber dem Finanzamt zu erfüllen. Wir nehmen auch Ihnen in diesem Zusammenhang auf Wunsch alle damit verbundenen Aufgaben ab.

Müssen Sie ein neues Kassensystem anschaffen?

Generell müssen seit Januar 2020 alle Kassensysteme mit einer TSE ausgestattet sein, sodass es nicht mehr möglich ist, Umsätze nachträglich aus dem System zu löschen und somit vor den Finanzbehörden zu verbergen. Es wurden jedoch Ausnahmen vorgesehen, um die Umstellung zu erleichtern. Diese Ausnahmen gelten für Firmen, die ihr elektronisches Kassensystem im Zeitraum zwischen dem 25.11.2010 und dem 31.12.2019 angeschafft haben und die zusätzlich diese beiden Bedingungen erfüllen:

  1. Die Kasse entspricht den Regelungen der GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff)
  2. Es ist nicht möglich, das Kassensystem umzurüsten, ohne eine neue Kasse zu kaufen.

Wie wird die TSE in das Kassensystem integriert?

Die Anbieter der elektronischen Kassensysteme stellen den Firmen entweder eine hardwarebasierte TSE oder eine cloudbasierte TSE zur Verfügung. In der Regel werden die Sicherheitseinrichtungen für Sie als Kunde des Kassenanbieters automatisch integriert. Wenn Sie noch mit einer offenen Ladenkasse arbeiten, besteht jedoch keine gesetzliche Pflicht, auf ein elektronisches Kassensystem umzusteigen.

Haben Sie weitere Fragen zur Bonpflicht oder sind Sie sich nicht sicher, ob Ihr Kassensystem den BSI-Standard erfüllt? Gerne erläutern wir Ihnen alle wichtigen Konsequenzen für Ihre Firma und helfen Ihnen auch zukünftig dabei, Ihre Steuererklärung zu erstellen und dabei die legalen Möglichkeiten der Steuerersparnis zu nutzen. Wenden Sie sich einfach an die HZT Steuerberatungsgesellschaft und vereinbaren Sie einen Termin für ein unverbindliches Erstberatungsgespräch.

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