Steuerliche Regeln zur Spende – was Unternehmen absetzen können

26.10.2022 | Autor: Natalie Rau (ALMARON GmbH & Co KG)
Gemeinnützigkeit lohnt sich: Mit Geld- und Sachspenden zeigen Unternehmen nicht nur soziales Engagement, indem sie der Gesellschaft etwas Gutes tun, sondern sie senken damit gleichzeitig ihre Steuerlast. Denn Unternehmen können Spenden unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich geltend machen.
Eine Umfrage hat ergeben, dass deutsche Firmen jedes Jahr 9,5 Milliarden Euro spenden, um gemeinnützige Zwecke zu unterstützen. Die Rechtsform Ihres Unternehmens entscheidet, wie Sie Spenden beim Finanzamt steuersenkend geltend machen können. Vor der Einreichung der Belege ist zunächst die Frage zu beantworten, ob es sich dabei um Betriebsausgaben, die den Gewinn des Unternehmens reduzieren oder um Sonderausgaben, die dem Unternehmer als Privatperson angerechnet werden, handelt.

Kapitalgesellschaften wir die AG oder die GmbH können Spenden als Betriebsausgaben verbuchen. Personengesellschaften (KG, OHG, GbR) oder Selbstständige können die Spenden bei der Einkommenssteuer als Sonderausgabe angeben und auf diese Weise absetzen. Wurde die Spende mit Betriebsmitteln finanziert, ist es möglich, diese in der Gewerbesteuererklärung anzugeben, sodass sich die Gewerbesteuer reduziert. Doch welche Ausgaben werden grundsätzlich als Spende anerkannt? Die Finanzbehörden prüfen anhand verschiedener Kriterien genau, ob es sich bei einer bestimmten Ausgabe um eine Spende handelt.

Kriterien für die Anerkennung einer Ausgabe als Spende:

  • • Förderung dient mildtätigen, kirchlichen oder gemeinnützigen Zwecken
    • Förderung erfolgte freiwillig und uneigennützig
    • Keine Gegenleistung (im Unterschied zum Sponsoring)
    • Kein Zusammenhang mit Leistungen des Empfängers

Haben Sie Fragen zur steuerlichen Deklarierung von Spenden? Wir stehen Ihnen jederzeit für eine kompetente Beratung zur Verfügung.

Wie viel dürfen Sie maximal als Spende absetzen?

Sie dürfen Spenden bis zu einer Höhe von 20 Prozent der gesamten Jahreseinkünfte als Sonderausgabe (Personengesellschaften oder Selbstständige) oder als Betriebsausgabe (Kapitalgesellschaften) von der Steuer absetzen. Die Spenden dürfen außerdem vier Prozent der Jahresumsätze sowie der Summe aller Löhne und Gehälter eines Jahres nicht überschreiten. Wenn die Spenden diese Summen überschreiten, können Sie dafür einen sogenannten Spendenvortrag für das nächste Jahr bilden und diesen übertragen.

Damit die Spende auch als solche anerkannt wird, sollten Sie unbedingt darauf achten, dass eine Spendenquittung ausgestellt wird, welche die Finanzbehörden akzeptieren. Eine derartige Spendenbescheinigung (auch Zuwendungsbescheinigung genannt) muss bestimmte Pflichtangaben enthalten.

Diese Angaben muss eine amtlich anerkannte Spendenbescheinigung enthalten:

  • • Name des Spenders
    • Höhe der Spende
    • Angabe des Empfängers
    • Bescheinigung, dass dieser begünstigtem Personenkreis angehört
    • Bescheinigung, dass Spende für begünstigten Zweck genutzt wird
    • Sachspenden: Angabe des Werts
Wie kann man Sachspenden steuerlich absetzen?

Auch bei einer Sachspende benötigen Sie eine Spendenbescheinigung als Beleg. Aus dieser Bescheinigung muss exakt hervorgehen, woraus die Sachspende bestand, wie alt die Ware war, in welchem Zustand sich die Sachspende befand und wie hoch der Wert war. Beachten Sie, dass Sachspenden, die aus dem Betriebsvermögen stammen, umsatzsteuerpflichtig sind. Die Umsatzsteuer wird nach dem Wiederbeschaffungswert und nicht nach dem Buchwert berechnet. Wenn Sie einer Schule abgeschriebene PCs spenden, die lediglich einen Restbuchwert von einem Euro haben, orientiert sich die Umsatzsteuer dennoch am Wiederbeschaffungswert. Beträgt dieser beispielsweise 200 Euro, werden dafür 19 Prozent und damit 38 Euro Umsatzsteuer fällig. Die Umsatzsteuer ist jedoch keine Betriebsausgabe, sie kann nur als Sonderausgabe deklariert werden. Auf der Spendenquittung erscheint der gesamte Betrag (Buchwert plus Umsatzsteuer).

Die steuerliche Behandlung von Sachspenden führt immer wieder zu Problemen. Nutzen Sie deshalb die Unterstützung unserer Steuerberater, die Ihnen helfen, Stolpersteine bei der steuerlichen Absetzung von Geld- und von Sachspenden zu vermeiden. Die HZT Steuerberatungsgesellschaft zeichnet sich durch einen umfassenden Service aus. Wir sind Ihre kompetenten Ansprechpartner für alle steuerlichen Belange.  

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